Naherholungsgebiet Braunau-Tal

 

Fahrverbot für Kraftfahrzeuge (ausgenommen Anrainer)

Wir machen unsere geschätzten Gäste darauf aufmerksam, dass im gesamten Bereich des Naherholungsgebietes ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge besteht und ersuchen um entsprechende Beachtung im Interesse aller Erholungssuchenden.

 

Parkleitkonzept und Erreichbarkeit
Um den Erholungswert nicht zu stören, ist das Naherholungsgebiet Im Tal eine autofreie Zone. Das Gebiet ist sehr gut zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar. Für Autofahrer stehen neben den gebührenpflichtigen Parkplätze in der Innenstadt diverse kostenlose Parkmöglichkeiten im Umkreis weniger Gehminuten zur Verfügung (siehe Parkleitkonzept).

 

Alkoholverbot auf öffentlichen Spielplätzen

Wir weisen außerdem auf das von der Stadtgemeinde Braunau per Verordnung erlassene und bestehende Alkoholverbot auf öffentlichen Spielplätzen im Stadtgebiet (darunter auch der Spielplatz im Tal) hin.